Ihre rechtlichen Partner im Zillertal mit dem
Zukunft nicht Zufall. Zwar können auch wir nicht in der sprichwörtlichen Glaskugel in die Zukunft sehen, dennoch wollen wir auch nichts dem Zufall überlassen. Vorausschauende Planung bedeutet erwartbares Konfliktpotenzial im Vorfeld zu erkennen und diesem vorzubeugen. Was heute gut ist, muss nicht, aber kann morgen besser sein.
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Ihr Recht ist unser Anliegen.
Mit beinahe 30 Jahren Erfahrung und bestens geschulten Mitarbeiter:innen bietet die PRESL Rechtsanwalt GmbH fundierte und hochqualitative sowie individuelle, strategische und pragmatische Gesamtlösungen in unterschiedlichen Rechtsgebieten.
Gerne betreuen wir Sie in jeder Lebens- & Unternehmenslage diskret, kompetent und seriös.
Umfassende Beratung, flexible Vertragsgestaltung und präventive Information lassen viele Probleme gar nicht erst entstehen.
Jeder Anfang und jedes Ende von zwischenmenschlichen und geschäftlichen Beziehung hat neben persönlicher Veränderung auch unterschiedliche rechtliche Folgen. Sei es zum einen die Ehe oder die Ehescheidung mit den zusammenhängenden familienrechtlichen Konsequenzen, oder soll der Wunsch einer kaufmännischen und/oder beruflichen Veränderung im Zuge einer Unternehmensgründung erfüllt werden?
Ebenso soll das Weitergeben des Geschaffenen, der Verkauf oder Erwerb von Eigentum will richtig geplant und vorbereitet sein.
Unsere Insights.

e.U., OG, KG, GmbH (& Co KG), FlexCo, AG, SE – was bedeutet das alles?
Kontakt zu diesem Beitrag Mag. Bettina Presl, Partner Bettina Presl ist Gründerin und geschäftsführende Partnerin der Kanzlei. Sie berät vorwiegend in sämtlichen Belangen des Insolvenzrechts, Wirtschaftsrechts, Zivil- & Zivilverfahrensrechts, Verwaltungsrechts, Verwaltungsstrafrechts und Strafrechts. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung zu Vertragsgestaltungen & Projektrealisierungen. Durch umfassende, persönliche und flexible Betreuung in sämtlichen Rechtsgebieten trägt sie zur Verwirklichung Ihrer rechtlichen Interessen – sowohl im privaten, als auch im beruflichen Bereich – bei. Die Wahl der

Rechtsanwaltskanzlei Mag. Bettina Presl wird zu PRESL Rechtsanwalt GmbH
Fügen – Die Rechtsanwaltskanzlei Mag. Bettina Presl firmiert ab sofort als PRESL Rechtsanwalt GmbH. Mit der erfolgreich abgeschlossenen Umgründung gehen wir den nächsten Schritt in der Entwicklung unserer Kanzlei und setzen unsere Tätigkeit unter einer neuen Unternehmensstruktur fort.
FAQs
Nachfolgend finden Sie Fragen, mit welchen wir immer wieder konfrontiert werden und die unserer Ansicht nach auch für andere Klienten interessant sein können.
Wann brauche ich einen Rechtsanwalt überhaupt?
Rechtsanwält:innen in Österreich durchlaufen eine lange und umfassende Ausbildung. Unsere Aufgabe ist es, Ihre Lebenssituation aus sämtlichen rechtlichen Blickwinkeln zu beurteilen, Sie auf mögliche Risiken hinzuweisen, Sie aus rechtlich schwierigen Situationen zu begleiten sowie Ihre Rechte vor Gerichten und Behörden zu verteidigen und durchzusetzen. Ausbildung, laufende Fortbildung und die standesrechtliche Aufsicht durch die Rechtsanwaltskammer gewährleisten, dass Ihr:e Rechtsanwält:in diesen hohen Anforderungen gerecht wird.
Es ist daher immer von Vorteil anwaltlich beraten zu sein, auch wenn keine Anwaltspflicht besteht.
Anwaltspflicht – was heißt das überhaupt?
Grundsätzlich kann jede Person vor Gericht selbst handeln. Von diesem Grundsatz bestehen jedoch Ausnahme:
- Absolute Anwaltspflicht im Zivilverfahren: In bestimmten Verfahren vor einem Zivilgericht müssen alle Prozessparteien durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten sein.
Dies gilt für Verfahren vor den Bezirksgerichten, wenn der Streitwert mehr als EUR 5.000,00 beträgt und keine Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte vorliegt, etwa bei Mietrechtsangelegenheiten oder Besitzstörung.
Ebenso gilt die absolute Anwaltspflicht für Verfahren vor allen höheren Gerichten, also vor Landesgerichten, Oberlandesgerichten und dem Obersten Gerichtshof.
- Relative Anwaltspflicht im Zivilverfahren: Bei relativer Anwaltspflicht sind Parteien nicht verpflichtet, sich vertreten zu lassen. Entscheidet sich eine Partei jedoch für eine Vertretung, muss diese durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt erfolgen.
Relative Anwaltspflicht besteht in Verfahren, die in die Eigenzuständigkeit der Bezirksgerichte fallen und bei denen der Streitwert mehr als EUR 5.000,00 beträgt, sofern am Gerichtsort mindestens zwei Rechtsanwält:innen ihren Sitz haben.
Besteht weder absolute noch relative Anwaltspflicht, können Parteien selbst vor Gericht handeln oder sich von jeder anderen natürlichen Person vertreten lassen. Das gilt beispielsweise für Verfahren vor Bezirksgerichten mit einem Streitwert unter EUR 5.000,00.
- Anwaltspflicht im gerichtlichen Strafverfahren: Verdächtige, Beschuldigte oder Angeklagte können in allen Strafsachen die Unterstützung eines Verteidigers in Anspruch nehmen. Dies ist bereits im Ermittlungsverfahren möglich. In vielen Fällen ist eine Vertretung durch einen Verteidiger verpflichtend.
Eine notwendige Verteidigung besteht insbesondere in folgenden Fällen:
– in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Geschworenen- oder Schöffengericht;
– mit wenigen Ausnahmen in der Hauptverhandlung vor dem Landesgericht als Einzelrichter, wenn für die Straftat eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Jahren angedroht ist;
– wenn und solange sich der Beschuldigte in Untersuchungshaft befindet;
– im Rechtsmittelverfahren aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde oder einer Berufung gegen ein Urteil des Schöffen- oder Geschworenengerichts;
– im gesamten Verfahren zur Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum;
– in der Hauptverhandlung zur Unterbringung in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher oder für gefährliche Rückfalltäter;
– für einen Antrag auf Erneuerung des Strafverfahrens bis zur Entscheidung über diesen Antrag;
– in der kontradiktorischen Vernehmung in Fällen, in denen eine notwendige Verteidigung nur in der Hauptverhandlung besteht.
Für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren gibt es weitere Fälle, in denen Anwaltspflicht besteht.
- Vertretung im Verwaltungsverfahren: Im Verwaltungsverfahren und im Verwaltungsstrafverfahren besteht kein Anwaltszwang. Beteiligte können sich jedoch nach eigenem Ermessen durch eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt vertreten lassen.
Die Behörde kann das persönliche Erscheinen einer beteiligten Person verlangen oder ihr in bestimmten Fällen die Bestellung eines Bevollmächtigten auftragen. Dieser muss jedoch kein Rechtsanwalt sein.
Bei Beschwerden an den Verwaltungsgerichtshof oder den Verfassungsgerichtshof muss die Rechtsmittelschrift von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt unterschrieben sein.
- Vertretung in Arbeits- und Sozialrechtssachen: In Arbeits- und Sozialrechtssachen ist in erster und zweiter Instanz eine Vertretung durch qualifizierte Personen möglich. Dazu zählen Rechtsanwält:innen, Funktionär:innen und Arbeitnehmer:innen gesetzlicher Interessenvertretungen oder freiwilliger kollektivvertragsfähiger Berufsvereinigungen, Arbeitnehmer:innen, Prokurist:innen, Organmitglieder der Versicherungsträger sowie Bedienstete der Arbeitsämter.
In erster Instanz ist darüber hinaus auch eine Vertretung durch Arbeitnehmer:innen, Prokurist:innen, Organmitglieder, Betriebsratsmitglieder oder andere geeignete Personen möglich.
Darüber hinaus gibt es weitere Sonderfälle, in denen eine anwaltliche Vertretung verpflichtend sein kann oder besondere Vertretungsregeln gelten.
Was sollte ich zum Erstgespräch mitbringen?
Bitte bringen Sie sämtliche zur Verfügung stehenden und sachverhaltsbezogenen Unterlagen/Beweismittel zur Besprechung mit oder übermitteln Sie uns diese Unterlagen vorab digital .
Was kostet ein Anwalt?
Erstberatung
Unsererseits wird für Konsumenten / Privatpersonen eine rechtliche Erstberatung (vor Ort oder Digital) zu einem Pauschalbetrag von EUR 240,00 inkl. Ust. (zuzüglich Barauslagen wie z.B. Grunbuchsauszüge oder Firmenbuchabfragen) á 45 Minuten angeboten. Ebenso wird dazu auf die Pauschalangebote der Initiative „Check dein Recht“ hingewiesen.
Wir nehmen uns dabei für Sie und Ihr Rechtsproblem im Rahmen einer Erstberatung Zeit. Bei der Erstberatung erhalten Sie eine Einschätzung der rechtlichen Lage und mögliche Handlungsmöglichkeiten bzw. Vorschläge für eine weitere Vorgehensweise. Darüber hinaus erhalten Sie eine grobe (unverbindliche) Kostenschätzung zur Mandantsübernahme sowie über die Kosten eines möglichen Rechtsstreits.
Wir ersuchen darum, dass sämtliche Unterlagen zur Erstberatung mitgebracht werden.
Honorarinformation
Die Kosten für bestimmte Anwaltsleistungen sind sehr unterschiedlich. Genau für diese Fragestellungen haben wir eine gesonderte „Informationsseite“
eingerichtet, auf welcher Sie genau über die Abrechnung von Anwaltsleistungen informiert werden.
Der österreichische Rechtsanwaltskammertag hat dazu ebenso eine ausführliche Infobroschüre veröffentlicht. (Link „Mein Recht ist kostbar.“)
Ich kommen nicht aus der Region Zillertal. Bieten Sie auch Online Termine an?
Als moderne Dienstleister bieten wir unseren Klienten selbstverständlich auch Onlinetermine, vorzugsweise via Microsoft Teams aber auch allen weiteren Gängigen Konferenzmethoden wie Zoom, Skype oder WhatsApp an.
Wir bitten Sie diesen Wunsch spezifisch in Ihrer Kontaktanfrage zu vermerken. Unsere Kanzlei wir Ihnen zum Zwecke der Vereinbarung eines Termins rechtzeitig per E-Mail ein dementsprechender Konferenzlink übermitteln.
Die FAQ-Sektion befindet sich derzeit in Ausarbeitung und wird in Kürze um weitere Fragen und Antworten ergänzt. Dadurch sollen die wichtigsten Informationen künftig noch übersichtlicher und verständlicher bereitgestellt werden.
Unsere Expertise für Unternehmen.
Unsere Expertise für Privatpersonen.
Das Recht des Stärkeren ist das stärkste Unrecht.
Marie von Ebner-Eschenbach (1830 - 1916)
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Wertschätzender Umgang miteinander und leistungsgerechte Bezahlung sind für uns selbstverständlich, ebenso wie interne sowie externe weitreichende Aus- und Weiterbildungsangebote. Unsere unternehmenskultur beruht auf eigenveranwortlichem Handeln und Teamgeist. Wir verstehen unsere Mitarbeiter:innen als Schlüssel zu unserem Erfolg sowie zu unserer Qualität.